RA von Aulock


Direkt zum Seiteninhalt

Vita / Philosophie

Im Jahr 1956 als Ältester von drei Söhnen in Hannover geboren, entwickelte sich bei mir schon frühzeitig ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden.
Die mir darüberhinausgehend von meinen Eltern und Großeltern vorgelebte und vermittelte Hilfsbereitschaft sowie mein besonderes Interesse gegenüber sozialen und gesellschaftspolitischen Belangen, bestärkten mich in der Überzeugung, dass eine fundierte juristische Ausbildung und spätere anwaltliche Tätigkeit am ehesten meinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechen würde.


Nach meinem Studium in Bielefeld und Göttingen sowie einer sehr interessanten und abwechslungsreichen 3-jährigen Referendarzeit mit wechselnden Ausbildungsstationen bei verschiedenen Gerichten, Behörden, Anwälten und der Staatsanwaltschaft, konnte ich nach erfolgreichem Ablegen der 2. Juristischen Staatsprüfung meine ersten beiden Berufsjahre als angestellter Rechtsanwalt in einer größeren Steuerberater/Rechtsanwaltsozietät im Großraum Hannover absolvieren.

Ich bin meinem damaligen Chef nach wie vor sehr dankbar dafür, dass er mir als Vorbild und Mentor mit außerordentlicher juristischer Begabung die Freude am Anwaltsberuf vermittelt und mir in diesen zwei Jahren fortwährend mit Rat und Tat zur Seite gestanden hat.
Als Abschiedsgeschenk erhielt ich von ihm ein humoristisches Werk des früheren Gifhorner Amtsrichters von Pidde mit dem Titel „ Richard Wagners Ring der Nibelungen im Lichte des deutschen Strafrechts“ mit folgender –auszugsweisen- Widmung:

„Über Anwälte und andere Helfer in Notlagen"
Sehr geehrter Herr Kollege von Aulock!

Die Menschen zu lieben und ihnen helfen zu wollen ist Grundvoraussetzung unseres Berufes.
Auf Ihrem weiteren Berufsweg sollten Sie sich stets klar darüber sein, dass wir Anwälte es mit Macht zu tun haben, gerade auch in Zivilsachen und zwar sowohl mit deren lichter, als auch dunkler Seite. Die Menschen in ihrer nach unseren Maßstäben schuldhaften Verstrickung zu lieben, ist schon etwas schwerer, aber weitere Voraussetzung für den Anwalt.
Wir strafen nicht wie die, die sich für den Weg des Richters entschieden haben und wir verfügen nicht über Macht, wie die, die in die Verwaltung gegangen sind, aber wir müssen den schuldhaften Anteil unserer Mandanten stets sehen und berücksichtigen. Wir müssen, um gute Anwälte zu sein, einen Schritt weitergehen als Richter und Verwaltungsbeamte. Wir müssen uns gelegentlich selbst „schuldhaft“ verstricken, wenn wir helfen wollen.
Wir wandern als Anwälte auf einem schmalen Grad. Auf der einen Seite die Wagnerianer mit ihrem Gefühl für Macht und wenig Skrupel für ihren Missbrauch. Auf der anderen Seite das opernbegeisterte Publikum, das für unseren Auftritt bezahlt hat und in steter Wiederholung den Kampf mit dem Drachen sehen will. Die Sache wird nicht gerade leichter dadurch, dass Akteure und Zuschauer ständig die Seiten wechseln. Wem es da gelingt, beide Seiten zu verstehen und zu lieben, bzw. die einen zu verstehen und die anderen zu lieben, der beherrscht als Anwalt die Kunst von Identifikation und Distanzierung und kann nicht nur die Balance halten, sondern sich selbst auch unterhalten.
Dieses auf den ersten Blick scheinbar nur ergötzliche Büchlein soll Ihnen helfen, Ihren weiteren Berufsweg mit der leidvoll-fröhlichen Gelassenheit zu gehen, um die ich selbst täglich wieder ringen muss, obwohl ich es schon seit 9 Jahren besitze.

Der Kampf mit den Drachen, Zwergen, Riesen und Göttern hört nie auf. Was zählt ist die Liebe zum Recht, was immer das sein mag.
Als Dank für die Streithelferschaft in den letzten beiden Jahren.

Besser als mit dieser Widmung kann man – wie ich finde – unseren Berufsstand nicht beschreiben!

Der Beginn meiner selbständigen beruflichen Tätigkeit mit Kanzleigründung in Hessisch Oldendorf erfolgte im Jahr 1990 zunächst in angemieteten Räumen der Volksbank.

Nach Grundstückskauf und Hausbau konnte 1997 der Kanzleiumzug in eigene Räume erfolgen.

Als Rechtsanwalt bin ich bei sämtlichen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie bei sämtlichen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten zugelassen und betreue meine Mandantschaft bundesweit.
Überwiegend trete ich bei den Amtsgerichten in Hameln, Rinteln, Stadthagen, Bückeburg, Minden, Bielefeld und Kassel, beim Arbeitsgericht in Hameln (Landesarbeitsgericht Hannover) sowie bei den Landgerichten in Hannover, Bückeburg und Kassel und den Oberlandesgerichten in Celle und Frankfurt a.M. auf.

Meine Philosophie

Gegenläufig zu dem allgemeinen Trend eines Zusammenschlusses mehrerer Rechtsanwälte zu großen Sozietäten und Bürogemeinschaften bin ich unverändert Einzelanwalt, der sich mit dem Weserbergland und den hier lebenden Menschen verbunden fühlt.

Zum Vorteil der Mandantschaft stehe ich als Einzelanwalt meinen Mandanten während des gesamten Mandates als alleiniger Ansprechpartner zur Verfügung.

Der Mandant erwartet von „seinem“ Rechtsanwalt nicht nur Fachkompetenz, sondern insbesondere auch eine individuelle, höchstpersönliche Betreuung während des gesamten Mandates.


Für mich stellt es daher auch eine Selbstverständlichkeit dar, die Mandantschaft in sämtlichen Verfahrensstadien höchstpersönlich zu begleiten und sie insbesondere bei der Wahrnehmung von Gerichtsterminen nicht auf sogenannte Terminsvertreter zu verweisen, die häufig erst unmittelbar vor dem Gerichtstermin erstmalig Akteneinsicht genommen haben und die demgemäß mit dem Fall auch nicht ausreichend vertraut sein können.

Suche

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü