RA von Aulock


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Rechtsschutzversicherung

Anwaltlicher Ratgeber

Sofern Sie einen Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen haben, empfiehlt es sich, die Versicherungspolice bzw. die letzte Beitragsrechnung oder Ihre Versicherungskundenkarte bereits zum ersten Beratungsgespräch mitzubringen.

Aufgrund der Versicherungsscheinnummer kann ich dann meist sofort durch telefonische Rückfrage bei der Versicherung abklären, ob die Angelegenheit von Ihrem Versicherungsschutz umfasst ist, damit Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Für Sie in diesem Zusammenhang auch wichtig zu wissen ist, dass Sie freie Anwaltswahl haben! Sie brauchen sich daher nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung auf einen bestimmten Rechtsanwalt verweisen lassen.

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