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Anwaltlicher Ratgeber
Im Rahmen ihrer Hoheitsgewalt haben Bund, Länder und Gemeinden nach unserer Rechtsordnung die Befugnis und ggf. sogar die Pflicht, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ihrer Bürger zu ahnden.
Die sicherlich meisten Ordnungswidrigkeiten-(Bußgeld)verfahren werden bedingt durch die Teilnahme am Straßenverkehr eingeleitet.
Für den Betroffenen ist es hierbei nur in den seltensten Fällen zweifelsfrei erkennbar, ob ein Verwarnungs- bzw. Bußgeldbescheid rechtmäßig ergangen ist. Klarheit insoweit verschafft häufig erst die Einsichtnahme in die Verkehrsordnungswidrigkeitenakte der zuständigen Behörde, wobei das Akteneinsichtsrecht nur dem Rechtsanwalt des Betroffenen ermöglicht wird.
Sofern an der Rechtmäßigkeit eines Verwarnungs- bzw. Bußgeldbescheides Zweifel bestehen, sollten Sie daher unbedingt schnellstmöglichst, d.h. in jedem Fall noch vor Ablauf der jeweiligen Einspruchsfrist (in der Regel zwei Wochen!) anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Keinesfalls sollten Sie voreilig die gegen Sie verhängte Geldbuße bezahlen, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie aus Anlass eines Verkehrsunfalles Ihren Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung zivilrechtlich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen wollen.
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