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Im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt nimmt der Notar keine einseitigen Interessen seines Mandanten wahr, sondern ist zur Unparteilichkeit gegenüber den Urkundsbeteiligten verpflichtet.
Zu den Kernbereichen meiner notariellen Tätigkeit gehören u.a. die Erstellung und Beurkundung von:
- Grundstückskauf- und Übergabeverträgen,
- Grundschuldbestellungen
- Testamenten und Erbverträgen,
- Erbauseinandersetzungen,
- Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen,
- Eheverträgen,
- Scheidungsfolgenvereinbarungen,
- gesellschaftsrechtlichen Verträgen (wie z.B. GmbH-Gründungen)
sowie
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Anmeldungen zu Handels- und Vereinsregistern
- die Aufnahme von eidesstattlichen Versicherungen etc.
Mit Bestallungsurkunde des Niedersächsischen Justizministeriums vom 02.Juni 1994 wurde ich zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Celle mit dem Amtssitz in Hessisch Oldendorf bestellt.