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Anwaltlicher Ratgeber
Das sogenannte Mediationsverfahren, sprich, der Versuch einer möglichst außergerichtlichen Streitbeilegung, gewinnt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung.
Eine Mediation bietet sich für nahezu alle Rechtsgebiete an, sofern bei sämtlichen Verfahrensbeteiligten grundsätzliche Vergleichsbereitschaft besteht.
Neben einer nicht unerheblichen Kostenersparnis liegt der Vorteil eines Mediationsverfahrens darin, dass in der Regel sehr schnell und schon nach wenigen Sitzungen ein Ergebnis erzielt werden kann, das zwar zwangsläufig nicht zu hundert Prozent den Vorstellungen der Beteiligten entspricht, mit dem sich aber gleichwohl „leben“ lässt.
Als Mediator beauftragen Sie mich – ähnlich einem Notar – nicht mit Ihrer einseitigen Interessenwahrnehmung.
Ich agiere in derartigen Verfahren vielmehr als unparteiischer Schlichter, der mit dem notwendigen rechtlichen Hintergrundwissen die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen sucht und der Ihnen und Ihrem Kontrahenten am Schluss der Verfahrens; d.h. nach intensivem Meinungsaustausch, einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Erfolgreiche Mediationen wurden von mir bislang insbesondere bei Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn sowie vorbereitend für den Abschluss von Scheidungsfolgen-vereinbarungen durchgeführt.