RA von Aulock


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Kosten /Gebühren

Anwaltlicher Ratgeber

Es ist das berechtigte Anliegen jedes Mandanten, sich vor der Beauftragung eines Rechtsanwaltes einen Überblick über die damit für ihn ggf. verbundene Kostenbelastung zu verschaffen.

In denjenigen Fällen, wo eine Rechtsschutzversicherung im Hintergrund steht (siehe Stichwort: Rechtsschutzversicherung) und sie mit Ihrer Versicherung keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, entstehen Ihnen keine Kosten. Ausnahme: etwaige Reisekosten zu Gerichts-, Beweisaufnahme und sonstigen Besprechungsterminen, die bedingungsgemäß von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden.

Falls keine Rechtsschutzversicherung besteht und Sie sich aus finanziellen Gründen außer Stande sehen, für eigene Rechtsanwaltskosten und etwaige Gerichts- und Sachverständigenkosten aufzukommen, haben Sie Anspruch auf staatliche Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe, sofern Sie glaubhaft machen können, dass Ihre Interessenwahrnehmung nicht mutwillig ist.

Für eine außergerichtliche anwaltliche Beratung oder sonstige außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit können Sie sich dann bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Beratungshilfeschein ausstellen lassen, den Sie bereits zu dem ersten Anwaltstermin mitbringen sollten.

Bei einer u.U. nachfolgenden gerichtlichen Auseinandersetzung kann ich für Sie beim Gericht Prozesskostenhilfe beantragen.

Sollten Sie weder über eine Rechtsschutzversicherung verfügen noch Anrecht auf Beratungs-, Prozesskostenhilfe haben, gilt folgendes:

Bei einer Erstberatung für Verbraucher entstehen Ihnen bei mir lediglich Kosten in Höhe von 20,00 €.

Für alle darüberhinausgehenden Tätigkeiten richten sich meine Gebühren in der Regel nach der Höhe des Gegenstandswertes und dem Umfang meiner für Sie entwickelten Tätigkeit. Die voraussichtlichen Kosten erfragen Sie bitte bei mir.

Darüberhinausgehend gibt es in gewissen Fällen – wie z.B. bei regelmäßigen Forderungseinzugsmandaten von Gewerbetreibenden und Freiberuflern - auch die Möglichkeit, mit mir eine Honorarvereinbarung zu treffen. Auch hierüber informiere ich Sie gerne.

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