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Anwaltlicher Ratgeber
Das Internet ermöglicht uns mittlerweile einen nahezu unbeschränkten und sekundenschnellen weltweiten Zugriff auf Informationen jeglicher Art, wobei es für den Internetnutzer oftmals nur schwer zu durchschauen ist, ob und welcher Informationszugriff Kosten und ggf. längere Vertragsbindungen nach sich ziehen kann.
Leider tummeln sich auf diesem Markt zwischenzeitlich sehr viele „schwarze Schafe“, die es bewusst darauf anlegen, die Besucher ihrer Internetseiten über tatsächliche Vertragsbindungen zu täuschen, in der Hoffnung, dadurch „Kasse machen“ zu können.
Es folgen dann in der Regel Rechnungen und diverse Mahnschreiben sowie Drohbriefe von Inkassounternehmen und Anwälten. In den allermeisten Fällen sind derartige Forderungen jedoch entweder von Anfang an unbegründet oder nachträglich anfechtbar.
Vermeiden Sie daher voreilige Zahlungen für vermeintlich abgeschlossene Dienstleistungsverträge, zumal Sie dann damit rechnen müssen, auch für weitere Zeiträume fortgesetzt Zahlungsaufforderungen zu erhalten.
Auch sollten Sie gar nicht erst versuchen, mit derartigen Unternehmen, Inkassobüros oder sonstigen auf den Briefköpfen angegebenen Institutionen telefonisch Kontakt aufzunehmen, in der Hoffnung, die Angelegenheit dadurch in Ihrem Sinne klären zu können. Erfahrungsgemäß verursacht die Anwahl der auf den Briefköpfen angegebenen Telefonnummern für Sie lediglich erhebliche Mehrkosten, da Ihr Anruf zunächst bewusst in zeit- und kostenraubende Warteschleifen geleitet wird. Sollte Ihr Anruf dann wider Erwarten doch irgendwann entgegengenommen werden, wird Ihnen nach meiner Erfahrung bestenfalls zugesichert, Ihr Anliegen an die vermeintlich zustehende Abteilung weiterzuleiten.
Tatsächlich erfolgen dann jedoch meist lediglich weitere stereotype – vorformulierte – Mahnschreiben, die einzig und allein das Ziel verfolgen, dass Sie irgendwann genervt aufgeben und die Rechnung bezahlen.
Ein wirksamer Schutz vor derartigem Geschäftsgebaren bietet meistens erst die Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Ich habe in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass es in der Regel lediglich eines kurzen anwaltlichen Anschreibens bedarf, um dem „Spuk“ ein Ende zu setzen.
Gleichermaßen häufig werden Fälle an mich herangetragen, in denen Mandanten wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung z.B. durch das downloaden von Musikstücken und anderen urheberrechtlich geschützten Werken auf Abgabe einer sog. „strafbewehrten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung“ in Anspruch genommen und darüberhinausgehend finanzielle Forderungen für Lizenz- und Anwaltsgebühren erhoben werden.
Auch derartigen Forderungen sollten Sie keinesfalls voreilig und ohne vorherige Konsultation eines Rechtsanwaltes entsprechen, da diese Ansprüche wenn nicht unbegründet, so doch oftmals deutlich überzogen sind.