RA von Aulock


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Erbrecht

Anwaltlicher Ratgeber

Im Erbfall kommt es gerade bei größeren Nachlässen nicht selten vor, dass z.B. von testamentarisch übergangenen nahen Angehörigen ggü. den Erben Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht werden, die im Extremfall sogar dazu führen können, dass der Erbe ein ererbtes Haus verkaufen muss, um den Pflichtteilsberechtigten auszahlen zu können.

Auch Streitigkeiten unter den Erben z.B. über die Verwertung des Nachlasses, über Auskunfts- und Rechenschaftpflichten, über den Umfang und die Besorgung der Grabpflege und vieles mehr, sind keine Seltenheit und machen die Einholung fundierten Rechtsrates erforderlich.

Die immer noch beste „Konfliktvorsorge“ für den Erbfall ist das frühzeitige Aufsetzen eine „richtigen“ Testamentes bzw. der Abschluss eines Erbvertrages, mit dem Sie und Ihre Erben die wünschenswerte Rechtssicherheit erlangen. Gerade diese vorsorgende Rechtspflege ist mir ein besonderes Anliegen. Hierbei können entscheidende Weichen gestellt und künftige Streitigkeiten vermieden werden.

Rechtlich einwandfreie und eindeutige Formulierungen im Testament sind notwendige Voraussetungen, um späteren Missverständnissen und Auslegungsschwierigkeiten durch das Nachlassgericht vorzubeugen.

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